Abrechnung

 

PRIVAT:

Haben Sie keinen Pflegegrad oder sind alle Budgets der Pflegekasse bereits ausgeschöpft (z.B. durch die häusliche Krankenpflege und / oder eine Haushaltshilfe), stelle ich meine Dienstleistungen am Monatsende privat in Rechnung. 

Sie können die anfallenden Kosten ggf. anteilig von Ihrer Steuer absetzen. 

Fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater! 



MIT PFLEGEGRAD:

Die Abrechnung erfolgt am Monatsende nach dem im Vertrag festgelegten Stundensatz. 


Ab Pflegegrad 1 kann der monatliche Entlastungsbetrag i.H. von 125 € z.B. für die Unterstützung einer Seniorenassistentin genutzt werden. 

Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich die Kosten im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) genutzt werden.

Die Verhinderungspflege kann unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.

Sie als eingetragene Pflegeperson benötigen mal eine Pause oder haben einen wichtigen Termin? 

Dafür können Sie die stundenweise Verhinderungspflege nutzen.

Die Verhinderungspflege muss jedes Jahr bei der Pflegekasse neu beantragt werden.

 

Die Abrechnung erfolgt am Monatsende. 

Hierzu erhalten Sie von mir eine Betreueungsmappe 

wo wir die geleisteten Stunden zusammen festhalten.



Meine "Angebote zur Unterstützung im Alltag" sind vom Land NRW anerkannt.

Ich wende die Kleinunternehmerregeln gemäß § 19 UStG an.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den AGB´S


 

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