AGB´s

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Vertragsgegenstand

SeniorenAssistenz Niemann (Auftragnehmerin) bietet Dienstleistungen an, die es den Klienten (Auftraggeberin / Auftraggeber) ermöglicht, ihre Unabhängigkeit und Selbstständigkeit so lange wie möglich aufrecht zu erhalten und so die Lebensqualität zu verbessern und zu erhalten.

Angestrebt wird der Verbleib der Klienten im gewohnten persönlichen Umfeld. 

Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell mit jedem einzelnen Klienten auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt. 

Als Auftraggeberin wird in dieser AGB der Vertragspartner bezeichnet mit dem ein Dienstleistungsvertrag in schriftlicher Form geschlossen wird. Auftraggeberin kann somit eine Seniorin / ein Senior, eine Familienangehörige bzw. ein Familienangehöriger oder auch eine gesetzliche Vertreterin bzw. gesetzlicher Vertreter sein.

 

2.Leistungsabgrenzung

Die Auftragnehmerin darf keine Unterstützung im Sinne von Pflegeleistungen übernehmen oder anbieten.

Ebenso ist sie nicht autorisiert, Medikamente zu verabreichen oder die Einhaltung verordneter medizinischer Indikationen zu überwachen.

 

3. Erstberatung

In der Erstberatung steht das persönliche Kennenlernen an erster Stelle. Dabei werden zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin/ Auftragnehmer alle Rahmenbedingungen besprochen und abgestimmt, die für eine klar definierte Beauftragung erforderlich sind. 

Individuelle gesundheitliche Einschränkungen, die verschiedene Aktivitäten nicht zulassen, sind der Auftragnehmerin mitzuteilen, damit diese darauf vorausschauend und mit gegebener Rücksichtnahme eingehen kann.

 

4. Auftragserfüllung

Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als erfüllt, wenn die/der Auftragnehmerin/ Auftragnehmer nicht unverzüglich dagegen Einwände erhebt. 

In diesem Fall sind Zeit, Ort, Art und Umfang der Minderleistung oder Erfüllung schriftlich zu formulieren und der Auftragnehmerin zuzuleiten.

 

5. Vertragsdauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte (oder bestimmte) Zeit geschlossen. Es ist beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf.

 

6.Termine

Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber/in gelten als verbindlich.

Im Falle einer unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Terminabsage seitens der Auftragnehmerin/ Auftragnehmer wird mit der Auftragnehmerin zeitnah ein Ersatzterminvereinbart.

Über Urlaub der Auftragnehmerin wird der Auftraggeber frühzeitig informiert.

Absagen seitens der Auftraggeberin/ dem Auftraggeber von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da solche Leerzeiten seitens der Auftragnehmerin kurzfristig kaum anderweitig disponiert werden können. 

Terminausfallkosten werden dennoch in der Regel nicht erhoben. Gegebenenfalls bereits angefallen Kosten für Buchungen, Anzahlungen oder  

Stornierungen werden der Auftraggeberin / dem Auftraggeber allerdings in Rechnung gestellt.

Wird ein Termin seitens der Auftraggeberin / dem Auftraggeber nicht abgesagt und nicht wahrgenommen, wird die vereinbarte Dauer des Termins in Rechnung gestellt.

 

7. Haftungsbegrenzung

a) Für Schäden und Folgeschäden die nachweislich die Auftragnehmerin zu vertreten hat, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.

b) Im Rahmen der Dienstleistungserbringung bietet die Auftragnehmerin keinen gewerblichen Personentransport an. Für Unfallfolgen oder sonstige Ansprüche, die durch Mitfahren der Auftraggeberin/ des Auftraggebers bzw. der/des Leistungsempfängerin entstehen könnten, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.

c) Im Falle von Terminabsagen seitens der Auftragnehmerin aufgrund belegbarer Gründe wird jegliche sonstige Haftung hieraus ausgeschlossen

 

8. Rechnung / Abrechnung 

Die Angebote der Auftragnehmerin Anne Niemann sind vom Land NRW nach §45 a SGB XI anerkannt und zugelassen.

Alle angebotenen Dienstleistungen können von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber entweder privat beglichen, oder ab Pflegegrad 1 über den monatlichen Entlastungsbeitrag, oder ab Pflegegrad 2 zusätzlich über die Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Auf Wunsch rechnet die Auftragnehmerin direkt mit der Pflegekasse ab. Hierzu benötigt sie eine von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber erteilte Abtretungserklärung.

 

9. Zusatzkosten

Unabhängig vom Stundensatz werden alle zusätzlichen Kosten und Gebühren, wie zum Bsp. Verpflegung, Parkgebühren, Eintrittsgelder etc. von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber übernommen.

Von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber in Auftrag gegebene Arbeiten die vom Büro getätigt werden müssen (Internetrecherche, Organisationsaufgaben), werden zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.

 

 

Stand: 23.08.2021

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